Mit Entscheid vom gleichen Tag wies er auch die Beschwerde vom 17. Juli 1997 gegen die Verfügung der KPD in B. vom 19. Juni 1997 ab. B. Mit Eingabe vom 17. April 2000 lässt V. (ab hier: Beschwerdeführer) durch seinen Anwalt bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission (PRK) Beschwerde erheben gegen die Beschwerdeentscheide des Konzernleiters Post vom 16. März 2000. Er beantragt, es seien die Entscheide des Konzernleiters betreffend vorläufige Dienstenthebung und Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sowie Auflösung des Dienstverhältnisses aufzuheben, und der Beschwerdeführer sei wieder in den Dienst der Post einzustellen.