Anfangs 1996 soll V. seinen Arbeitskollegen angedroht haben, dass sich ein «Fall Tschanun» auch in B. wiederholen könnte. Mit der Begründung, er habe am 28. Mai 1996 erneut Kollegen beschimpft und bedroht, verfügte die KPD in B. am 9. Juli 1996 die Belassung V. bis zum 1. Juli 1998 im provisorischen Dienstverhältnis und schloss ihn von der Wiederwahl für die Amtsdauer 1997-2000 aus. Am 5. Mai 1997 kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen V. und dessen Vorgesetzen W. Deswegen und weil dieser noch am gleichen Tag auf dem Betriebsgelände der KPD in B. durch ein von V. gelenktes