Dienstleistungsunternehmen nicht tragbar. Aufgrund dieser Sachlage sollte er eigentlich entlassen werden. In Anbetracht seiner sonst guten beruflichen Qualifikationen und der langjährigen Tätigkeit für die Post werde ihm mit der Versetzung ins Provisorium eine allerletzte Chance gegeben. Diese Massnahme ist in Rechtskraft erwachsen. Anfangs 1996 soll V. seinen Arbeitskollegen angedroht haben, dass sich ein «Fall Tschanun» auch in B. wiederholen könnte.