Bundespersonal. Auflösung des Dienstverhältnisses. Vorläufige Dienstenthebung. - Eine vorläufige Dienstenthebung soll in erster Linie die Zeitspanne zwischen der Entdeckung und der Ahndung einer Dienstpflichtverletzung überbrücken. Bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem Beschwerdeführer dauert die vorläufige Dienstenthebung an (E. 3). - Befindet sich ein Bediensteter in einem provisorischen Dienstverhältnis, bedarf es keines wichtigen Grundes, um das Dienstverhältnis zu beenden; ein triftiger Grund genügt (E. 3a).