Bundespersonal. Auflösung des Dienstverhältnisses. Rechtliches Gehör. Sistierung des Verfahrens. Wird einem Beschwerdeführer schriftlich zugesichert, das Verfahren werde sistiert, so muss vor einem allfälligen Entscheid in der Sache das Verfahren formell wieder aufgenommen und dem Beschwerde­führer gegebenenfalls auch Gelegenheit gegeben werden, sich zur Stellungnahme der Vorinstanz zu äussern (E. 3).