Es ist deshalb gerechtfertigt, das Dienstaltersgeschenk ungeachtet der teilweise guten Leistungen vollständig zu entziehen. Der Beschwerdeführer hat zudem nicht nur eine ausgesprochene Vertrauensstellung inne, sondern übt als Missionschef auch ein Amt aus, das in der Überklasse eingereiht ist und von dessen Inhaber erwartet werden darf, dass Leistung und Verhalten in jeder Hinsicht vorzüglich sind. Fehlt es daran in einem Teilbereich, ohne dass sich sagen liesse, es liege nur ein Einzelfall vor, so rechtfertigt das die vollständige Verweigerung des Dienstaltersgeschenkes. Dass diese Massnahme bisher nur selten verfügt worden ist, ändert daran nichts. Das gilt nur schon deswegen, weil Art.