Indes ergibt sich aufgrund der Akten mit hinreichender Überzeugungskraft, dass die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer gesamthaft auch in der neuen Amtsdauer unbefriedigend war. So wird im Inspektionsbericht über die Kontrollperiode 1996-1998 ausgeführt, dass das Verhältnis des Beschwerdeführers zur Zentrale wegen seiner eigenwilligen Interpretation von Weisungen auch weiterhin nicht optimal sei. Für die PRK besteht keine Veranlassung, eine