G. ergeben. Eine Rücksprache mit der Zentrale wäre weder sinnvoll noch möglich gewesen, weil vor der Reise nicht mit einer Überschreitung habe gerechnet werden müssen und weil die Einladung nur knapp vorher eingetroffen sei. Mit Bezug auf die Kritik am Führungsverhalten wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe sein Amt in L. unter schwierigen Umständen antreten müssen. Bei seinem Amtsantritt seien offenbar wegen der Konflikte bei der Übergabe der Botschaft in M. Ressentiments des Botschaftspersonals entstanden. Das habe von Anfang an die Stellung des Beschwerdeführers als Missionschef belastet.