Es sei nicht ersichtlich, wie aufgrund seines Verhaltens in den beiden erwähnten Fällen behauptet werden könne, dass er regelmässig versuche, die Weisungen betreffend die Erteilung von Visa in seinem Sinne zu interpretieren. Der Beschwerdeführer habe jeweils nur die möglichen Konsequenzen für seine Arbeit in Y. darzustellen versucht. Im Falle von D. habe er die Gerichtsakten deshalb nicht routinemässig an die Behörden von Y. weitergeleitet, weil es sich seiner Ansicht nach um einen Fall gehandelt habe, der juristisch an der Grenze gelegen habe und der zudem politisch heikel gewesen sei.