S. habe seither wiederum Mühe bekundet, die ihm von der Zentrale gegebenen Weisungen zu vollziehen. Das schon in der abgelaufenen Amtsdauer gerügte Führungsverhalten von S. habe im Verlaufe des Jahres 1997 zu weiteren Beanstandungen Anlass gegeben. Gegen diese Verfügung erhebt S. bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission (PRK) Beschwerde mit dem Antrag, es sei ihm für die am 1. Mai 1998 vollendete 30-jährige Dienstzeit beim Bund ein Dienstaltersgeschenk auszurichten. Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, dass er einen kooperativen Führungsstil pflege und den Weisungen der Zentrale in loyaler Weise nachkomme.