S. ist schweizerischer Botschafter in L. und vollendete am 1. Mai 1998 dreissig Dienstjahre beim Bund. Mit Verfügung vom 23. November 1998 ordnete das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) an, dass S. für die Vollendung von dreissig Dienstjahren kein Dienstaltersgeschenk ausgerichtet werde. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass er in der Zeit von 1993-1998 den gestellten Anforderungen nur teilweise genügt habe. Er sei für die Amtsdauer 1997-2000 nur unter dem Vorbehalt inskünftiger genügender Leistungen und eines künftigen korrekten Verhaltens wiedergewählt worden. S. habe seither wiederum Mühe bekundet, die ihm von der Zentrale gegebenen Weisungen zu vollziehen.