nicht geschädigt worden sei. Ausserdem sei er auch nach dem Bekanntwerden seiner Urheberschaft der anonymen Schreiben von verschiedensten Personen weiterhin unterstützt worden. Er selbst habe keine negativen Auswirkungen gespürt. Das VBS habe auf die Angelegenheit überreagiert. Ausserdem sei er für die Angelegenheit bereits mit einem Verweis bestraft worden, gegenüber den Betroffenen habe er sich öffentlich entschuldigt und eine Genugtuungssumme von Fr. 5000.- an eine gemeinnützige Institution bezahlt. Auf die Einleitung von Straf- und Zivilverfahren sei in der Folge verzichtet worden.