Aber auch der direkte Vorgesetzte des Beschwerdeführers sah sich veranlasst, eine Versetzung seines Mitarbeiters zu beantragen. Den Versetzungsantrag habe er als direkten Reflex auf den von ihm festgestellten Vertrauensverlust der offiziellen Instanzen, der Unterstellten des Beschwerdeführers sowie von ihm selbst gestellt. Der Beschwerdeführer sei als Dienstchef in seiner Division nicht mehr tragbar gewesen. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Rechtsschrift und anlässlich der mündlichen und öffentlichen Verhandlung vom 22. April 1999 vor, er habe in der Felddivision X. höchstens untergeordnete Repräsentationsaufgaben wahrgenommen, so dass das Ansehen der Verwaltung durch sein Verhalten