6 in die Amtsführung des Beschwerdeführers Schaden nahm und das Ansehen des Kommandos der Felddivision X. in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dieser Vertrauensverlust seitens der Öffentlichkeit zeigt sich besonders deutlich im persönlichen Schreiben der Vorsteherin der Militärdirektion des Kantons A. vom 3. September 1998 an Korpskommandant D., in welchem sie aufgrund der bekanntgewordenen Vorkommnisse die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer mit Bezug auf dessen Funktion als Eidgenössischer Schiessoffizier des Kreises Y. beantragte.