Die Verletzung der Treuepflicht kann bewirken, dass der Beamte nicht mehr vertrauenswürdig ist. Dies ist z. B. dann gegeben, wenn Bürger, Mitarbeiter oder Vorgesetzte das Vertrauen in die Amtsführung verloren haben und dem Bediensteten nicht mehr diejenige Achtung entgegenbringen, die seine amtliche Stellung erfordert. Offenbart der Bedienstete ein ausserdienstliches Verhalten, welches unter moralischen Aspekten von der Gesellschaft normalerweise missbilligt wird, so ist die Treuepflicht des Beamten bzw. das Vertrauen in seine Amtsführung erst (aber immerhin) dann berührt, wenn deswegen die Glaubwürdigkeit und damit die Funktionstüchtigkeit der Verwaltung leidet (vgl. Hangartner, a.a.