1 des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers trägt, gelangt man bei dessen Untersuchung zum Ergebnis, dass es sich dabei um eine Anstellungsverfügung handelt (E. 2). - Die Wegleitung des EPA zur Lohnberechnung in Spezialfällen sieht bei stundenweiser Auszahlung des Lohnes vor, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, bei krankheitsbedingter Abwesenheit dem Personal eine Lohnfortzahlung auszurichten (E. 3a-b). Eine Entlohnung im Stundenlohn betrifft in jedem Fall nur jenes «Personal, das in einer derart unregelmässigen Weise arbeitet, sodass es unmöglich ist, einen durchschnittlichen Beschäftigungsgrad festzusetzen» (E. 4c). - Im vorliegenden