Bundespersonal. Rechtsnatur eines zeitlich befristeten Anstellungsvertrages als Aushilfskraft. Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Abwesenheit (Art. 62 Abs. 2bis AngO). - Anstellung auf der Grundlage eines zeitlich befristeten Anstellungsvertrages als Aushilfskraft. Auch wenn das fragliche Dokument als Vertrag bezeichnet ist und die Unterschriften