auszurichten. Mit Schreiben an den Chef des Departements vom 23. November 1998 lehnte X diesen Vorschlag ab und forderte eine faire Vergütung. Das Departement beschied dem Beamten mit Antwort vom 28. Dezember 1998, dass es die in Aussicht gestellte Vergütung als grosszügig betrachte. Der Betrag wurde im Dezember 1998 ausgerichtet und setzte sich nach Angaben des Departements wie folgt zusammen: