A. X trat im Jahre 1985 als Sektionschef in den Dienst des Eidgenössischen Departements Y. Im Jahre 1991 wurde er zum stellvertretenden Direktor des Amtes Z gewählt. Ab 1. Januar 1993 war er in der Überklasse Stufe VI eingereiht. Als auf Ende Februar 1997 der Amtsdirektor in den Ruhestand trat, verzichtete das Departement aufgrund der laufenden Verwaltungsreformen darauf, die Stelle neu zu besetzen. Der Departementschef betraute X im März 1997 mit der interimistischen Amtsführung des Amtes Z. Die Frage einer allfälligen zusätzlichen Entschädigung wurde nicht geregelt.