1 Beamten gehört. Dies ist in casu nicht der Fall, da das Pflichtenheft des Beschwerdeführers auch die Stellvertretung des Amtsdirektors umfasst (E. 6a). - Die Bemessung der Entschädigung ergibt sich aus dem zeitlichen und funktionellen Umfang und der Dauer der Mehrarbeit (E. 6b und c).