Beschwerde und die Möglichkeit zu deren Verbesserung) das Gesetz oder die Praxis an ein vom OG beherrschtes Verfahren strengere, kaum jedoch weniger strenge Anforderungen stellt als an ein Verfahren, das sich nach dem VwVG richtet. bb. Die vorliegende Beschwerde erweist sich demnach als rechtzeitig eingereicht.