Denn Nationalrätin Josi Meier reichte zehn Jahre später, am 25. Oktober 1978, ein Postulat folgenden Inhalts ein: «Zum Schutze der Rechtssuchenden sei für die in bundesrechtlich geordneten Verwaltungsverfahren vorgesehenen gesetzlichen Fristen ein Stillstand (Gerichtsferien) vorzusehen, der zeitlich an die entsprechenden Bestimmungen des OG anknüpft.» Das Anliegen des Postulates Meier wurde in die OG-Revision 1985 bzw. nach deren Verwerfung im Jahre 1990 in die Neuauflage 1991 mit den unbestritten gebliebenen Massnahmen aufgenommen und durch den Anhang Ziff. 3 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 als Art. 22a ins VwVG eingefügt.