, Bern 1997, S. 80; derselbe, Berner Kommentar VI 2/2/1, Bern 1985, N. 11 zu Art. 324a OR; Wilhelm Schönenberger / Adrian Staehelin, Zürcher Kommentar V 2c, Zürich 1996, N. 17 zu Art. 324a OR; Ullin Streiff / Adrian von Kaenel, Arbeitsvertrag, 5. Aufl., Zürich 1993, N. 19 zu Art. 324a/b OR). Zur Frage, wann die Untersuchungshaft verschuldet und wann sie unverschuldet ist, bestehen unterschiedliche Meinungen. Zum Teil wird angenommen, die Untersuchungshaft sei selbstverschuldet, wenn der Verhaftete später für schuldig erklärt werde (Schönenberger / Staehelin, a.a.O., N. 26 zu Art.