Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wird (Art. 324a des Bundesgesetzes vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, Fünfter Teil: Obligationenrecht [OR], SR 220). Die herrschende Lehre führt zu Art. 324a OR aus, dass auch bei unverschuldeter Untersuchungshaft ein beschränkter Lohnfortzahlungsanspruch bestehe (Jürg Brühwiler, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 2. Aufl., Bern 1996, N. 2 zu Art. 324a OR; Manfred Rehbinder, Schweizerisches Arbeitsrecht, 13. Aufl., Bern 1997, S. 80; derselbe, Berner Kommentar VI 2/2/1, Bern 1985, N. 11 zu Art.