7 voller Kostenbeteiligung ist der Bezug eines Bundes-Generalabonnements noch überaus vorteilhaft. Denn auf diese Weise erhalten sie gegenüber dem offiziellen Preis einen Rabatt von Fr. 520.- (2. Klasse) bzw. Fr. 840.- (1. Klasse). Eine Verpflichtung zum Bezug eines Generalabonnements besteht im übrigen jedenfalls dann nicht, wenn es nur gegen Kostenbeteiligung abgegeben wird. Dass kein Zwang zum Bezug eines Generalabonnements besteht, geht auch aus den Ziff. 44.157-44.159 des D. 52 hervor, welche die Einzelheiten über die Anwendung der in der Fahrausweisverordnung und in den Weisungen der EFV enthaltenen Vorschriften regeln.