Der Bund seinerseits bezieht die Generalabonnemente bei den SBB mit einem Rabatt von 20%. Diejenigen Bediensteten, welche gemäss Art. 2 ein Generalabonnement beziehen, erhalten kein Halbpreisabonnement (Art. 3 Abs. 1 e contrario der Fahrausweisverordnung). Solange die vermögensrechtlichen Ansprüche seiner Bediensteten nicht verletzt werden, ist der Bund grundsätzlich frei, von mehreren Varianten die für ihn kostengünstigste zu wählen. Auch für die Bediensteten mit