Der Beschwerdeführer stösst sich daran, dass der Bund die Generalabonnemente an Bedienstete mit weniger als 30 Dienstreisetagen zum Selbstkostenpreis abgibt und dadurch angeblich Kosten spart, da die Aufwendungen für ein Halbpreisabonnement und die Tagesstreckenkarten wegfallen. Hat ein Bediensteter jährlich weniger als 30 Dienstreisetage zu absolvieren, so muss er die Kosten des Bundes für das Generalabonnement zu 100% tragen (Art. 2 Abs. 2 Bst. c der Fahrausweisverordnung). Der Bund seinerseits bezieht die Generalabonnemente bei den SBB mit einem Rabatt von 20%.