Da das Generalabonnement auch für private Reisen genutzt werden darf, ist je nach Anzahl der Dienstreisen eine Kostenbeteiligung der Bediensteten vorgesehen. Das Generalabonnement übernimmt bei dienstlichen Reisen die Funktion der Tagesstreckenkarte und des Halbpreisabonnements. Daraus folgt, dass die Bediensteten, welche statt des Halbpreisabonnements und der Tagesstreckenkarten ein Generalabonnement beziehen, auf ihren Dienstreisen das Generalabonnement benützen müssen. Dass die Bediensteten mit Generalabonnement für ihre Dienstreisen noch einen zusätzlichen Fahrausweis zu beziehen hätten, würde sich mit der Logik der Fahrausweisverordnung nicht vereinbaren lassen.