6 wie bereits gesehen, auch vom Bund abgegeben wird, berechtigt das die Bundesbediensteten zur Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel für die entsprechenden Dienstreisen. Zusätzliche Reiseauslagen entstehen (abgesehen von Ausnahmen) nicht, so dass keine Billetkosten zu erstatten sind. Als Ausnahme von dieser generellen Regelung kann auf Gesuch hin ein Generalabonnement abgegeben werden. Da das Generalabonnement auch für private Reisen genutzt werden darf, ist je nach Anzahl der Dienstreisen eine Kostenbeteiligung der Bediensteten vorgesehen.