Die grammatikalische Auslegungsmethode führt nicht weiter, denn vom Wortlaut her ist die Regelung in allen Amtssprachen eben gerade unklar. Aber auch die historische Auslegung gibt nicht viel her, weil keine Materialien vorhanden sind und sich die historischen Beweggründe des Bundesrates nicht mit Bestimmtheit herausfinden lassen. Die geltungszeitliche Auslegung führt genauso wenig zu neuen Erkenntnissen. Beim Erlass der Fahrausweisverordnung mussten insbesondere zwei Normen des ordentlichen Gesetzesrechts umgesetzt werden: Einerseits die Fahrbegünstigungen von Bundesbediensteten bei der Benützung der im Eigentum des Bundes stehenden oder von ihm betriebenen Verkehrsanstalten (Art.