Werden weniger als 30 Dienstreisetage pro Jahr erzielt, so trägt der Bedienstete die gesamten Kosten des Bundes (Art. 2 der Fahrausweisverordnung). Der Bund seinerseits bezieht die Abonnemente bei den SBB mit einem Rabatt von 20 %, d. h. er bezahlt für die 1. Klasse Fr. 3 360.- (statt: Fr. 4 200.-) und für die 2. Klasse Fr. 2 080.- (statt: Fr. 2 600.-; D. 52, Anhang zu Ziff. 44.157). Anspruch auf einen Fahrausweis 1. Klasse haben alle Bediensteten, die in der Lohnklasse 15 oder höher eingereiht sind (Art. 6 Abs. 1 der Fahrausweisverordnung). Weitergehende Regelungen betreffend die Generalabonnemente gibt es auf materiell-gesetzlicher Stufe keine. Dagegen wird in Ziff.