Auf Dienstreisen reisen die Bediensteten, welche ein solches Halbpreisabonnement bekommen haben, mit sogenannten Tagesstreckenkarten, die sie im voraus erhalten. Nur ausnahmsweise, wenn es nicht möglich ist, die Tagesstreckenkarte zu benützen, werden die Kosten für ein Einzelbillet vergütet (Art. 4 Abs. 1 und 2 der Fahrausweisverordnung).