143 und 145). Insbesondere im Bereich der Fahrausweise für Dienstreisen von Bundesbediensteten existieren noch weitergehende Regelungen, so die Weisungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) über die Abgabe von Fahrausweisen an Bedienstete des Bundes. Weiter erliess die EFV Ausführungsbestimmungen zuhanden der Rechnungsführer zu den obengenannten Weisungen. Schliesslich ist in diesem Zusammenhang auch das bereits zitierte D. 52 der OZD zu erwähnen. b. In der Rechtslehre werden verschiedene Arten von Verordnungen unterschieden. Die sogenannten Rechtsverordnungen enthalten ähnlich wie formelle Gesetze Rechtsnormen, die Rechte und Pflichten der Bürger