Weiter sei ihm rückwirkend und inskünftig eine anteilsmässige Vergütung für effektive Fahrkosten auf Dienstreisen auszurichten (Billetpreis minus 20%). Die Anträge begründet er damit, es fehle an einer expliziten gesetzlichen Grundlage, welche besage, dass mit der Reduktion des Preises für das Generalabonnement um 20% die Kosten für Dienstreisen abgegolten seien. Diese Praxis sei eine Interpretation der Zollverwaltung. Die gewährte Reduktion von 20% entspreche dem Preis, den der Bund den SBB für ein Generalabonnement bezahlen müsse. Zusätzlich spare der Bund die Kosten des Halbpreisabonnements.