Diese Abrechnungen wurden zunächst akzeptiert und die entsprechenden Vergütungen ausbezahlt. B. Anfangs 1997 führte die Sektion Personelles Rechnungswesen der Eidgenössischen Oberzolldirektion (OZD) Stichprobenkontrollen bei den Abrechnungen der Zollkreisdirektion (...) durch. Dabei fiel ihr auf, dass S. zweimal Billetkosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in Rechnung stellte, obwohl er im Besitz eines Bundes-Generalabonnements war. Die Zollkreisdirektion (...) wurde mit Schreiben vom 17. Februar 1997 darüber orientiert, dass diese Vergütungen zu Unrecht erfolgt seien und deshalb zurückerstattet werden müssten.