A. S. ist als Dienstchef beim Zollinspektorat (...) tätig. Infolge häufiger privater Reisetätigkeit entschied er sich, ein Generalabonnement des Bundes der Kategorie D, d. h. mit 20% Rabatt, zu beschaffen. Dieses Generalabonnement verwendete S. in der Folge sowohl für seine privaten wie auch für die dienstlichen Reisen. Bei dienstlichen Reisen machte er jeweils in den «Monatsabrechnungen für Vergütungen» eine Spesenentschädigung im Umfang von 80% des Fahrpreises geltend. Diese Abrechnungen wurden zunächst akzeptiert und die entsprechenden Vergütungen ausbezahlt.