So wurde die Dozentenkommission bereits 1993 eingeladen, zu einer entsprechenden Verordnungsänderung Stellung zu nehmen. Zu dieser Frage wurde im Sommer 1993 eine Umfrage unter den gewählten Professoren durchgeführt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste dem Beschwerdeführer somit bewusst sein, dass möglicherweise eine Herabsetzung des Rentenalters vorgenommen werden könnte. Wenn er trotz dieses Wissens mehr als ein Jahr später Dispositionen getroffen hat, die ihm im Falle einer Reduktion des Rentenalters Schaden zufügen könnten, hat er sich dieses Verhalten selbst anzulasten. Es wäre an