Nun entstehe ihm infolge der Gesetzesänderung ein finanzieller Schaden. Bereits eine um ein halbes bis ein ganzes Jahr längere Vorwarnzeit hätte ihm genügt, um anders zu disponieren. Ausserdem sei immer gesagt worden, bei der ETH verdiene man zwar weniger als in der Privatwirtschaft, dafür sei es eine sichere Anstellung. Durch die kurzfristige Änderung innerhalb weniger Monate werde der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Diese Kritik geht fehl. Denn eine Senkung des Rentenalters für die Dozenten der ETH war schon längere Zeit in Diskussion. So wurde die Dozentenkommission bereits 1993 eingeladen, zu einer entsprechenden Verordnungsänderung Stellung zu nehmen.