Weiter wäre denkbar, dass das Gesetz selbst eine Zusicherung gibt, dass eine Bestimmung während einer gewissen Zeitdauer unverändert Geltung haben solle. b. Der Beschwerdeführer hat gemäss eigenen Darstellungen Ende Oktober 1994 seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den USA abgegeben, danach sein dort bezogenes Einfamilienhaus verkauft und mit dem Erlös im September 1995 ein Einfamilienhaus in der Schweiz erworben. Er habe diese Transaktionen im Vertrauen darauf ausgeführt, bis zum 67. Altersjahr arbeiten zu können. Nun entstehe ihm infolge der Gesetzesänderung ein finanzieller Schaden.