Dies geschieht sehr oft durch Auskünfte oder Zusicherungen, welche nach Anfragen von Bürgern erteilt werden. Gemäss Literatur und Rechtsprechung müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine behördliche Auskunft den Schutz des Grundsatzes von Treu und Glauben geniesst: (1) Die Auskunft muss sich auf eine konkrete, die betreffende Person betreffende Angelegenheit beziehen. Nicht jede behördliche Auskunft taugt als Vertrauensbasis. Eine allgemeine Auskunft vermag die Behörde nicht zu binden. (2) Die Unrichtigkeit der Auskunft darf nicht offensichtlich sein; der Bürger darf sie nicht erkannt haben.