2 er durch den Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) für eine Amtsdauer vom 1. Oktober 1997 bis zum 30. September 2000 wiedergewählt, was ihm mit Schreiben vom 11. Juli 1997 mitgeteilt wurde. Am 28. Juli 1997 erklärte X, er sei der Meinung, nicht mit 65, sondern erst mit 67 Jahren zurücktreten zu müssen, und ersuchte den Präsidenten des ETH-Rates um Zustellung einer rechtsmittelfähigen Verfügung. Gegen diese erhebt er mit Eingabe vom 7. September 1997 bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission Beschwerde und beantragt, den Beschluss des ETH-Rats vom 10. Juli 1997 aufzuheben.