4 BV frei prüfen. Angesichts der Tatsache, dass eine Nichtwiederwahl gemäss Art. 57 Abs. 2 BtG erst drei Monate vor Ablauf der Amtsdauer mitgeteilt werden muss, erscheint die Orientierung über eine Wiederwahl für bloss einen Teil der maximalen Amtsdauer mehr als zwei Jahre vor einer solchen Wiederwahl als zulässig (E. 5).