Bundespersonal. Vergütung für Schulungen. Rückforderung einer bezahlten Nichtschuld. Bedingungen für die Rückforderung einer bezahlten Nichtschuld im öffentlichen Recht (E. 4). Die üblichen Pflichten eines Offiziers des Grenzwachtkorps, der zum Kader der Zollverwaltung gehört, umfasst auch das Erteilen von spezieller Ausbildung (Führungskurs); mithin ist die Ausrichtung einer Vergütung für ausserordentliche Leistungen ausgeschlossen (E. 5a). Für die Rückforderung einer bezahlten Nichtschuld kommt es nicht darauf an, ob der Irrtum des Entreicherten unentschuldbar ist (E. 5b).