Beendigung des Dienstverhältnisses eines ständigen Angestellten. Beschwerdeverfahren. Art. 48 VwVG. Beschwerdelegitimation (aktuelles Interesse). Die Beschwerdelegitimation umschreibt den Kreis derjenigen Personen, welche befugt sind, einen Verwaltungsakt anzufechten. Sie muss all jenen zuerkannt werden, welche durch einen Entscheid berührt werden und die ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung