vgl. allgemein Hermann Schroff / David Gerber, Die Beendigung der Dienstverhältnisse in Bund und Kantonen, St. Gallen 1985, S. 41 und 99; Tobias Jaag, Das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis im Bund und im Kanton Zürich, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 95/1994, S. 463). Die Beendigung des Dienstverhältnisses allein wegen einer Krankheit, ohne dass geradezu eine gesundheitliche Nichteignung oder Untauglichkeit vorliegen würde, wäre kein solcher Grund. Insbesondere wäre es unzulässig, die Lohnfortzahlungspflicht durch die Kündigung des Dienstverhältnisses zu unterlaufen. Erfolgt die Kündigung während einer Krankheit, so ist aus diesem Verbot abzuleiten,