Streiff/von Kaenel, a. a. O., N. 11 zu Art. 336c OR; Frank Vischer, Der Arbeitsvertrag, Schweizerisches Privatrecht [SPR] VII/1/III, Basel 1994, S. 177). Für welche Dauer während der Sperrfrist der Lohn auszurichten ist, bestimmt sich nach der Regelung von Art. 324a OR. Das öffentliche Dienstrecht enthält indes für die Dauer der Krankheit eine weitreichende Lohnfortzahlungsgarantie (Art. 56 AO SBB; Art. 62 AngO). Zu beachten ist überdies, dass im öffentlichen Dienstrecht eine ordentliche Kündigung nur ausgesprochen werden kann, wenn dafür zumindest ein triftiger Grund gegeben ist (Art. 69 Abs. 1 AO SBB; Art. 8 Abs. 2 AngO; BGE 108 Ib 210; vgl. allgemein Hermann Schroff /