SBB weise eine durch den Richter zu schliessende Lücke auf, wenn sie nicht wie Art. 336c OR eine Sperrfrist für die ordentliche Kündigung während der Krankheit enthalte. Zwar erscheint bei einer ersten Betrachtung der Einwand einleuchtend, es sei nur schwer vorstellbar, dass das öffentliche Dienstrecht eine Beendigung des Dienstverhältnisses zulasse, die bei einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis geradezu nichtig sei (zur Frage der Nichtigkeit der während einer Sperrfrist ausgesprochenen Kündigung vgl. Thomas Geiser, Kündigungsschutz bei Krankheit, AJP 1996, S. 551 f.).