4 Voraussetzungen erfüllt sind, so kann bei der Bemessung der Frist auch die zeitliche Dringlichkeit der Angelegenheit berücksichtigt werden. Dies kann die Beschränkung der Anhörungsfrist auf wenige Tage rechtfertigen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst als Teilgehalt auch das Recht, Einsicht in alle Akten zu nehmen, die geeignet sind, Grundlage des späteren Entscheids zu bilden (vgl. Art. 26, 27 und 28 VwVG; BGE 121 Ib 227 E. 2a mit Hinweisen, 119 Ib 20 E. 6b).