Dazu erwiderte der BAD mit Schreiben vom 26. Januar 1996, dass die Probleme im Bereich des rechten Sprunggelenkes inzwischen behoben seien. Damit bleibe A. aus medizinischer Sicht weiterhin tauglich für einen Einsatz im Rangierdienst, obwohl er dafür aufgrund seiner konstitutionellen Verfassung als nicht besonders geeignet erscheine. Mit Schreiben vom 15. Februar 1996 teilte die zuständige Ärztin des BAD der vorgesetzten Stelle mit, dass sie vom behandelnden Arzt Ende Januar 1996 orientiert worden sei, der Verlauf bei A. sei in bezug auf den Rücken nicht günstig. Zur Klärung der Situation habe der BAD deshalb eine vertragsärztliche Untersuchung bei Dr. O. veranlasst, deren Resultate nun