Im bestehenden Zeitpunkt sei auf Grund der medizinischen Situation eine Versetzung nicht zwingend. Damit könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Untauglichkeitsentscheid für einen Einsatz im Rangierdienst ausgesprochen werden müsse. Das werde vom weiteren Verlauf und namentlich davon abhängen, in welcher Weise A. für den Rangierdienst motiviert sei. Anlässlich einer Besprechung vom 8. Dezember 1995 vertrat A. die Ansicht, zur Zeit sei ein Dispens vom Rangierdienst nicht nötig. Er mache momentan Physiotherapie und der bestehende Zustand sei befriedigend.